Hundeführerschein (NhundG)

Am 1. Juli 2013 ist das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden in Kraft getreten. Es besagt unter anderem Folgendes:

Mikrochip

Jederr Halter muss seinen Hund, der älter als sechs Monate ist mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen.

Haftpflichtversicherung

Für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist, muss eine Haftpflichtversicherung (500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden) abgeschlossen werden.

Zentrales Register

Jeder Halter muss seinen Hund beim Zentralen Register melden. Die Gebühr beträgt je nach Anmeldeart 14,50 € bzw. 23,50 € (zzgl. 19% MwSt).

Nachweis der Sachkunde

Ersthundehalter müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und eine praktische Prüfung erbringen. Wer nach dem 1. Juli 2011 die Hundehaltung aufgenommen hat, gilt nur als sachkundig, wenn er bereits in den letzten zehn Jahren zuvor über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat.

Theoretische Prüfung

Die Prüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen. Es handelt sich um einen Multiple-Choice-Test mit 35 Fragen aus einem großen Fragenkatalog.

Praktische Prüfung

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Die Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Sie muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Geprüft wird der Halter und nicht der Hund. Es geht darum den Hund zu kontrollieren, dass keine Gefahren und keine Belästigungen entstehen. Die Prüfung dauert ca. 60 Minuten und findet an drei Orten statt.

Meinen Kunden biete ich die Vorbereitung zur Sachkundeprüfung an.
Dazu wird eine anerkannte Prüferin von mir eingeladen.

Informationen und Downloads

Ausführliche Informationen und Downloads finden Sie unter:

http://www.ml.niedersachsen.de